• Montag – Freitag: 7:00 – 16:00 Uhr
Krankentransport

Wir bieten einen Krankentransport nur sitzend, Rollstuhl möglich. Keine Liegendtransporte, keine medizinische Begleitung.

Unser Krankentransportunternehmen bietet einen sicheren, barrierefreien Transport für Patienten in Mecklenburg-Vorpommern zum Krankenhaus, zu ambulanten Behandlungen, Therapien, Ärzten und Fachärzten.

Liegend Transporte gehören nicht zu unserem Angebot.

Wir setzen auf komfortable, sitzende Beförderung in geeigneten Fahrzeugen mit Rampen/Notwendiger Ausstattung. Ohne fachliche Begleitung, aber mit zuverlässigem, pünktlichem Service, Hilfe beim Ein- und Ausstieg sowie bei Bedarf Unterstützung durch geschultes Fahrpersonal.

Wir planen flexibel, kümmern uns um termingerechte Abholung und sichere Rücktransporte – alles unter Berücksichtigung von Datenschutz und Würde der Patientinnen und Patienten.

 

Abrechnungen:

Gesetzlich Versicherte: Direktabrechnung mit der Krankenkasse (ausgenommen DAK).
Privatversicherte: Abrechnung über den Versicherten selbst.

Zusatzleistung:

Rollstuhlbeförderung möglich.

Gesetzliche Regellungen zur Krankenbeförderung:

Fahrtkostenregelung
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zu stationären Behandlungen übernehmen Kassen unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen.

Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen
Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung übernehmen, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ liegt vor,

  • Pflegegrad 4 oder 5,

  • Pflegegrad 3 und der Patient benötigt aber aufgrund dauerhaft eingeschränkter Mobilität eine Beförderung,

  • eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum (z. B. Dialyse, onkologische Strahlentherapie) und wenn die Mobilität infolge der Behandlung in einer Weise beeinträchtigt ist, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.

Genehmigungsregelung für Fahrten zu ambulanten Behandlungen

Grundsätzlich sind Fahrten zur ambulanten Behandlung vor der Fahrt durch die Krankenkassen zu genehmigen.

Ausnahme: Für Patienten, deren Mobilität eingeschränkt ist, wie:

  • Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis,
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5,
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung,Fahrten von Versicherten, bei denen bis zum 31. Dezember 2016 eine Einstufung in Pflegestufe 2 und seit dem 1. Januar 2017 mindestens eine Einstufung in Pflegegrad 3 vorliegt
gelten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen (auch behindertengerecht) als genehmigt. 
 
Fahrten mit einem Krankentransportwagen (KTW) bleiben für sie weiterhin genehmigungspflichtig.
 
Ebenfalls genehmigungspflichtig sind Verordnungen für Patienten, die hochfrequente Behandlung über einen längeren Zeitraum benötigen und die oben genannten Kriterien nicht erfüllen:
  • Dialysebehandlung,
  • onkologische Strahlentherapie,
  • parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie.

Die Krankenkasse kann auf Antrag des Patienten in vergleichbaren Fällen eine Krankenbeförderung zu ambulanten Behandlungen genehmigen.

Nicht genehmigungspflichtig ist Krankenbeförderung bei einer ambulanten Operation, durch die ein stationärer Aufenthalt  vermieden wird oder nicht ausführbar ist.

Genehmigungspflichtig sind Krankentransporte für Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes auf medizinisch-fachliche Betreuung oder fachgerechte Lagerung in einem Krankentransportwagen (KTW) angewiesen sind. Eine nachvollziehbare Begründung ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.

Zuzahlungspflicht des Versicherten

Versicherte müssen für eine Krankenbeförderung  eine Zuzahlung leisten. Sie beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für Kinder und Jugendliche – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Sie darf aber die tatsächlichen Fahrkosten nicht übersteigen.

Angehörigenberatung § 45

§ 45 SGB XI regelt die Durchführung kostenloser Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Ziel ist es, die Pflege zu erleichtern und zu verbessern sowie die körperlichen und seelischen Belastungen der Pflegenden zu mindern. Die Pflegekassen stellen diese Kurse unentgeltlich bereit. 
 
Jemanden zu pflegen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die auch Fachwissen und praktische Kenntnisse erfordert. Ein Pflegekurs setzt genau an diesem Punkt an – und vermittelt pflegenden Angehörigen oder Ehrenamtlichen wertvolles Wissen rund um die Pflege zuhause.
 
Derzeit bieten wir diese als individuelle, häusliche Beratung/Schulungen an. 
Wir arbeiten daran, Ihnen ein Angebot als Kur mit gleichgesinnten betroffenen Angehörigen anzubieten. 
 
Die Inhalte der derzeitigen Beratungen richten sich nach Ihren Bedürfnissen bei der Versorgung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen. 
 
Sie können zum Beispiel folgende Themen beinhalten: 
  • Grundlagen der Pflege, wie körperliche Pflege und Mobilität
  • Umgang mit Krankheiten und Symptomen
  • – Verabreichung von Medikamenten, Essen und Trinken
  • Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegenden
  • Kinästhetik und Positionierungen (Lagerungsmöglichkeiten)
  • Selbstsorge (Be- und Entlastung)
  • Hygiene
  • Informationen zu Pflegegraden und Leistungen
  • Hilfsmittel und deren Umgang
  • u.v.m. 
  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Die Schulungen können mehrmals wahrgenommen werden.
  • Sie sind nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert.

Ambulant betreute Wohngemeinschaft

Wir bieten ambulanten Hilfen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft im Stadtkern von Grabow an. 
 
  • Wohnraum: Eine große, barrierefreie Wohnung mit privaten Zimmern in unterschiedlicher Größe und überwiegend eigenen Badezimmern. Es sind  Gemeinschaftsbereiche, wie zum Beispiel große Küche zum gemeinsamen Kochen, ein großer Wohnraum zum gemeinsamen Essen, Trinken, Erzählen, Lachen und individuellen Freizeitaktivitäten oder gemeinsamen Gesellschaftsspielen. Für den Aufenthalt an frischer Luft gibt es einen gemütlichen Innenhof, eine sonnige Dachterrasse und ein Balkon mit einem Blick auf die Dächer von Grabow.
  • Bewohner: Menschen mit Pflegebedarf, ohne Aggressionspotential
  • Unterstützung: vertraglich werden individuelle Unterstützungsangebote festgelegt, die Unterstützung und Hilfe ist tagsüber und auch nachts möglich, 
  • Pflege: Die eigentliche Pflege wird durch externe ambulante Pflegedienste erbracht, die von den Bewohnern selbst beauftragt werden.
  • Organisation: Die Bewohner können sich aktiv in die Gestaltung des Alltags einbringen und entscheiden mit.
  • Finanzierung: Die Bewohner sind die Mieter, zahlen Miete und Nebenkosten. Es werden kosten für Betreuung, Lebensmittel und mögliche Zuzahlungen gem. Pflegevertrag fällig. Pflegebedürftige können einen Wohngruppenzuschlag von der Pflegeversicherung erhalten, um die Betreuung zu unterstützen. Lassen Sie sich bei Interesse einen Kostenvoranschlag geben. 

 

Vorteile
 
  • Familiäre Atmosphäre: Schafft ein familiäres Umfeld.  
  • Selbstständigkeit und Selbstbestimmung: Die Bewohner behalten ein hohes Maß an Freiheit und können ihren Alltag selbst mitgestalten.
  • Soziale Kontakte: Fördert das Miteinander, da die Bewohner gemeinsam leben, essen und Aktivitäten unternehmen.
  • Förderung vorhandener Fähigkeiten: Durch die Mithilfe bei Alltagsaufgaben wie dem Kochen werden die Fähigkeiten der Bewohner gefördert und sie fühlen sich gebraucht.
  • Wahlfreiheit: Die Trennung von Vermietung und Pflegeangebot sichert die Wahlfreiheit bei der Beauftragung von Dienstleistern

Schulbegleitung

Schulbegleitung wird oft für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder besonderen Unterstützungsbedürfnissen eingesetzt. Ziel ist, Chancengleichheit zu sichern und eine inklusive Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.
 
Wir, als Firma Pflegehenning bieten seit 2019 die Schulbegleitung für Schülerinnen im Schulalltag an. Die Notwendigkeit der Schulbegleitung wird durch den kostenträger – Landkreise oder kreisfreie Städte – ermittelt. Sie dienst dazu, Teilnahme, Lernen und soziale Integration bei Schülern im Schulalltag zu erleichtern. Dabei kann Schulbegleiterin individuelle Hilfe leisten, zum Beispiel:
  • Unterstützung beim Lernen (Erklärungen, Hausaufgabenhilfe, Übungswege), Begleitung im Unterricht ( bei Bedarf individuelle Anpassungen, Hilfsmittel, Strukturierung), Unterstützung bei sozialen Interaktionen ( Mitschüler, Konfliktbewältigung), Begleitung zu Pausen, Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten, Förderung von Selbstständigkeit und Lernstrategien